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Krankheit - Entschuldigung und Beurlaubung

Benachrichtigung bei Krankheit

Entschuldigungsregelung der Schulordnung (§37, Abs.1, SchO):

  • Sollte Ihr Kind erkrankt sein oder kann aus sonstigen, nicht vorhersehbaren Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, benachrichtigen Sie bitte noch am gleichen Tag, wenn möglich bis 8.00 Uhr, die Schule (telefonisch oder per E-Mail über das Schulsekretariat).
  • Falls Ihr Kind die Ganztagsschule besucht, ist dies bei der Benachrichtigung mit anzugeben sowie ein Hinweis auf ein evtl. bestelltes Essen.
  • Legen Sie bitte beim Klassenlehrer immer eine schriftliche Entschuldigung vor. Diese kann bei erfolgter telefonischer Benachrichtigung nachgereicht werden, wenn Ihr Kind nach der Erkrankung wieder zur Schule geht.
  • Sollten Sie Ihr Kind wegen Erkrankung (Übelkeit, Unfall etc.) in der Schule persönlich abholen, melden Sie sich bitte unbedingt im Sekretariat!
  • Bei allen Fehlzeiten, die im Voraus bekannt sind (Arzttermine, etc.), muss rechtzeitig mindestens 14 Tage vorher ein Antrag auf Beurlaubung beim Klassenleiter gestellt werden.

 

Infektionsschutz

Bei folgenden ansteckenden Erkrankungen darf Ihr Kind die Schule nicht besuchen: Covid-19, Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr, ebenso bei Kopflausbefall.

Bitte informieren Sie uns in einem solchen Fall unverzüglich telefonisch, nicht nur darüber, dass Ihr Kind krank ist, sondern teilen Sie uns die Krankheit mit, damit wir nicht nur Mitschülerinnen und Mitschüler, sondern auch z. B. schwangere Lehrerinnen schützen können. Weitere Informationen zum Infektionsschutz finden Sie auf der Homepage des Gesundheitsamtes Kaiserslautern.

In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.